Garantiebestimmungen

Garantiebedingungen für Dachzelte und Markisen:

Der Hersteller Adventure Xperience (Julia Wöhler, Jagdweg 1-3, 01159 Dresden) gewährt Verbrauchern neben und zusätzlich zu der Mängelhaftung des Verkäufers unter den nachstehenden Voraussetzungen und in dem nachfolgend beschriebenen Umfang eine
Garantie von 2 Jahren. Zudem sichert der Hersteller eine Garantie zur Ersatzteilverfügbarkeit von 5 Jahren zu. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit. Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des erworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler. 

Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewährt der Hersteller im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber:
Julia Wöhler
Jagdweg 1-3
01159 Dresden
info@adventure-xperience.de

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

  • normalen Verschleiß
  • unsachgemäßer Behandlung
  • Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen 
  • Gewaltanwendung
  • Reparaturversuche in Eigenregie
  • Umwelteinflüsse (Hitze, Feuchtigkeit, Sturm etc.)

Die hier vorliegende Garantieerklärung ist gültig für Adventure Xperience Dachzelte und Markisen, die Erst-Endverbraucher ab dem 01.01.2023 erworben haben (maßgebend ist das Datum des Kaufbelegs). Wir garantieren Verbrauchern, dass die genannten Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich hierbei ist der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Die Garantie umfasst Mangelfreiheit der Funktion und der Materialen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Bilder, Videos, Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist.

Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber folglich unberührt. Dieses Garantieversprechen verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr. 

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